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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Jennifer Bedel Stand 01.01.2016

§ 1 Geltung / Allgemeines
(1) Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Jennifer Bedel durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Auftraggebers. Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Auftragnehmers ( Jennifer Bedel) gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (Kunden) finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.
(2) Der Auftragnehmer ( Jennifer Bedel) kann die Fotografien selbst oder durch Dritte durchführen lassen.
(3) “Fotografien” im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer ( Jennifer Bedel) hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Dia Positive, Negative usw.). Der Auftraggeber (Kunde) erkennt an, dass es sich bei dem vom Auftragnehmer ( Jennifer Bedel) gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.
(4) Der Auftragnehmer ( Jennifer Bedel) ist, soweit durch den Auftraggeber (Kunde) keine ausdrücklichen und schriftlichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
(5) Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber (Kunde) verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber einzuholen.
(6) Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Auftragnehmer ( Jennifer Bedel), in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote vom Auftragnehmer ( Jennifer Bedel) sind freibleibend und unverbindlich.
(7) Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Erteilung (Email, Nachrichten in z.B. sozialen Medien oder Messengern) des angebotenen Auftrages zustande.
(8) Die vom Auftragnehmer ( Jennifer Bedel) angebotenen Leistungen sind vom Auftraggeber (Kunden) zu überprüfen und durch Zahlung der Honorarvorkasse zu bestätigen.

§ 2 Nutzungs- und Urheberrecht
(1) Dem Fotograf ( Jennifer Bedel) steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu. Urheberrechte sind laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar.
(2) Der Auftragnehmer ( Jennifer Bedel) überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber (Kunden). Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Genehmigung durch den Auftragnehmer ( Jennifer Bedel). Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber (Kunden) grundsätzlich nicht gestattet ist.
(3) Eine kommerzielle/ gewerbliche Nutzung der Lichtbildwerke im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch den Auftraggeber (Kunde) selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers ( Jennifer Bedel) erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, welche durch den Auftraggeber (Kunden) oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden.
(4) Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars in Form von Foto-DVDs, Print Abzügen oder wie vereinbart über.
(5) Erteilt der Fotograf/Auftragnehmer ( Jennifer Bedel) an den Auftraggeber (Kunden) die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotos, so kann er verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung den Fotografen (Jennifer Bedel) zum Schadensersatz.
(6) Der Auftraggeber (Kunde) erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial weboptimiert (1200 px) im Format JPG und als Print Abzug in der im Angebot vereinbarten Größe. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.
(7) Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen bei Personen der Zeitgeschichte müssen schriftlich vereinbart werden.
(8) Der Fotograf ( Jennifer Bedel) behält sich als Urheber vor, die entstandenen Fotografien zur Portfolierweiterung zu verwenden.

§ 3 Vergütung
(1) Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale sowie zuzüglich eventueller Reisekosten berechnet. Gemäß § 19 USTG wird keine Umsatzsteuer berechnet
(2) Fällige Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Kann nach Ablauf der Frist kein Zahlungseingang vernommen werden, so ist der Auftraggeber (Kunde) automatisch in Verzug. In diesem Fall wird eine Mahngebühr erhoben. Diese beträgt bei der ersten Mahnung 3,00 Euro, bei der zweiten Mahnung 10,00 Euro und bei der dritten Mahnung 20,00 Euro. Sollte der Auftraggeber (Kunde) auch nach der dritten Mahnung den fälligen Betrag inklusive Mahngebühren nicht bezahlen, so wird ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos Eigentum des Auftragnehmers.
(3) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Auftragnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfe nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber (Kunden) gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des Auftragnehmers (Patricia Spyra), sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Auftragnehmer ( Jennifer Bedel) auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber (Kunde) nachweist, dass dem Auftragnehmer ( Jennifer Bedel) kein Schaden entstanden ist.
(4) Mit der schriftlichen Bestätigung der Buchung durch den Auftragnehmer ( Jennifer Bedel) ist die Zahlung des Auftragswertes zu 100% fällig. Erst mit Eingang des Betrages beim Auftragnehmer ( Jennifer Bedel) gelten die im Angebot genannten Termine als gebucht. Trifft die Vorauszahlung nicht fristgemäß bis max 48 Stunden vor Auftragsbeginn ein, so ist der Auftragnehmer ( Jennifer Bedel) nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.
(5) Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber (Kunden) innerhalb 3 Tagen nach Bestätigung widerrufen werden, so wird generell eine Aufwandsentschädigung von 30,00 Euro zzgl. Fahrtkosten fällig (Beratung, Telefongebühren, Erstellung Kostenvoranschlag etc.).
Wenn die hier vereinbarte Leistung vom Kunden storniert wird und der Auftragnehmer ( Jennifer Bedel) für den stornierten Auftrag mindestens einen gleichwertigen Auftrag vereinbaren kann, wird die volle Summe der Anzahlung zurückerstattet. Sollte jedoch eine Differenz, hinsichtlich des Wertes des neu gebuchten Auftrages zu dieser Vereinbarung bestehen, wird der Auftragnehmer ( Jennifer Bedel) die Summe der Differenz einbehalten und die restliche Summe der Zahlung zurückerstatten. Kann nachweislich keine anderweitige Buchung von Seiten des Auftragnehmer ( Jennifer Bedel) wahrgenommen werden bzw. wurden weitere Anfragen auf Grund des bestehenden Vertrags nachweislich nicht mehr angenommen, entsteht dem Auftragnehmer ( Jennifer Bedel) demnach ein Vermögensschaden, der mit 40% des vereinbarten Basishonorars (Honorar ohne Nebenkosten wie Buchkosten, Reise- und Fahrtkostenpauschalen) in Rechnung gestellt wird.
(6) Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall oder Todesfall, die zu einer Absage des Auftrages führen. Eine Überprüfung / Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Fotografen.

§ 4 Haftung / Gefahrübergang
(1) Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Auftragnehmer ( Jennifer Bedel) für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
(2) Für Schäden oder Verlust (trotz mehrfacher Sicherungsmaßnahmen) der digitalen Bilddaten haftet der Auftragnehmer ( Jennifer Bedel) nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(3) Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Auftragnehmers ( Jennifer Bedel) ausgeschlossen.
(4) Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer ( Jennifer Bedel) haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(5) Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Auftragnehmer (v), sowohl die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Auftragnehmer ( Jennifer Bedel) nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.
(6) Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Bilder beim Auftragnehmer ( Jennifer Bedel) eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.

§ 5 Datenschutz
Der Auftraggeber (Kunde) erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Auftragnehmer ( Jennifer Bedel) verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.

§ 6 Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(3) Für den Fall dass der Auftraggeber (Kunde) keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Auftragnehmer ( Jennifer Bedel) als Gerichtsstand vereinbart.
(4) Solle eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, oder werden, oder die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung, gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das Gleiche gilt im Fall einer Lücke.